Behandlungskosten

Behandlungshonorar

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Dafür werden die Ziffer 808 (Antrag auf Feststellung der Leistungspflichtig), 860 (Erhebung von biographischen Anamnese) und 861 (Einzelbehandlung 50 Minuten) von 2,3 - fachen Sätzen ( durchschnittliche Behandlungsaufwand) bis 3,5  - fachen Sätzen (überdurchschnittlicher Behandlungsaufwand) angewendet.

Die Behandlungskosten für selbstzahlenden Patienten liegen aktuell pro Sitzung à 50 Minuten derzeit bei 110 Euro.

Der Patient/ die Patientin als Vertragspartner/-in

Vor Beginn einer Behandlung wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen.  

Auf Basis dieses Vertrags übernimmt der Patient/die Patientin die Rechnungen und gleicht innerhalb von 14 Tagen das Behandlungshonorar aus.


Privat- und beihilfe versicherte PATIENTEN/innen

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen idR übernommen. Es ist notwendig , sich vor Beginn einer Psychotherapie, bei Ihrer Versicherung/Beihilfe zu  erkundigen in welchem Umfang die Kostenübernahme in Ihrem Versicherungsvertrag geregelt ist.

Die notwendige Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer privaten Krankenversicherung übernehme ich für Sie.

Gesetzlich versicherte Patienten/innen

Kostenerstattungantrag für entstehende Kosten 

Psychotherapie in Privatpraxis ist bei Ihre GKV zu stellen.

 

Wird der Antrag genehmigt, werden die Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen.

SelbstzahlehnDe Patienten/innen

SelbstzahlehnDe Patienten/innen

Wenn Sie sich den langen Weg über die Kostenerstattung bei Ihrer gesetzliche Krankenkasse ersparen wollen, oder Beitragserhöhungen bei einem Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung vermeiden wollen, können Sie die Kosten für die Therapiesitzungen selbst übernehmen. Da psychotherapeutische Vorbehandlung idR zur höheren Beitragssätzen bei privaten Krankenversicherungen führt, ist es in manchen Fällen günstiger, die Kosten selbst zu übernehmen, wenn einige Sitzungen notwendig sind.


Soldat*innen in Privatpraxen 
Ab dem 1. August 2020 gilt für die psychotherapeutischen Leistungen bei Soldat*innen in Privatpraxen der 2,3-fache Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Zusätzlich erhalten Psychotherapeut*innen, die eine tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie durchführen, 5 Euro Zuschlag pro Sitzung.